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InsO-Prognoseberechnung

Die gängigen Schuldnerberatungs-Programme gehen leider davon aus, dass es zur Verbraucherinsolvenz oder zumindest zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren kommen muss. Dank Stundung sind die Kosten eines Insolvenzverfahrens auch eher uninteressant und der Bonus für den Schuldner bei den flexiblen Nullplänen erst recht. Dabei sollten gerade diese Punkte in ernsthaften außergerichtlichen Einigungsversuchen mit einbezogen werden.

In meinen Online-Rechner sind die Erkenntnisse meiner Fortbildung zur Insolvenzberatung eingeflossen, aber auch meine früheren Erfahrungen in der „klassischen“ Schuldnerberatung, bei der jedes Argument hilfreich sein kann. So lassen sich die den Gläubigern verloren gehenden Insolvenzkosten mit einem Klick einer außergerichtlichen Verteilung gegenüberstellen.

Ein paar Hinweise zur Nutzung:

  1. Es kann entweder das Netto-Monatseinkommen eingetragen werden, wonach das Programm den pfändbaren Anteil nach § 850c ZPO (gültig ab Juli 2011) errechnet, oder der pfändbare Teil des Jahreseinkommens bzw. zusätzlich zum eingetragenen Monatseinkommen pfändbare Jahresbeträge wie z.B. der pfändbare Teil vom Weihnachtsgeld.
  2. Alternativ kann der nach § 850f ZPO unpfändbare Betrag über meinen ALG2-Rechner ermittelt werden.
  3. Der Bonus des Schuldners kann herausgerechnet werden; beim Insolvenzverfahren werden erst im 6. Jahr 10% berücksichtigt, da das Programm von einer Verfahrensdauer von einem Jahr ausgeht.
  4. Bei der Eingabe gelangt man von der ersten Forderung eines Gläubigers über die Tabulator-Taste direkt zur ersten Forderung des nächsten Gläubigers.
  5. Die Radio-Buttons vor den Gläubigern betreffen nur eine mögliche (die älteste) Abtretung.
  6. Die Berechnung kann auf Wunsch gespeichert und über einen individuellen Link später erneut aufgerufen werden; spätere Änderungen müssten ggf. neu gespeichert werden.
  7. Ein Ausdruck enthält natürlich nur das Berechnungsergebnis.
Einkommen und Kosten


  bei
oder (bzw. darüber hinaus)

Kosten für  | 


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Gläubiger und Forderungen

Abtretung: selektieren Sie ggf. den Gläubiger mit der ältesten Abtretung (weitere Abtretungen unberücksichtigt)

Gläubiger 01, Forderungen: €

Gläubiger 02, Forderungen: €

Gläubiger 03, Forderungen: €

Gläubiger 04, Forderungen: €

Gläubiger 05, Forderungen: €

Gläubiger 06, Forderungen: €

Gläubiger 07, Forderungen: €

Gläubiger 08, Forderungen: €

Gläubiger 09, Forderungen: €

Gläubiger 10, Forderungen: €

Gläubiger 11, Forderungen: €

Gläubiger 12, Forderungen: €

Gläubiger 13, Forderungen: €

Gläubiger 14, Forderungen: €

Gläubiger 15, Forderungen: €

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Gläubiger 19, Forderungen: €

Gläubiger 20, Forderungen: €

Gläubiger 21, Forderungen: €

Gläubiger 22, Forderungen: €

Gläubiger 23, Forderungen: €

Gläubiger 24, Forderungen: €

Gläubiger 25, Forderungen: €

Gläubiger 26, Forderungen: €

Gläubiger 27, Forderungen: €

Gläubiger 28, Forderungen: €

Gläubiger 29, Forderungen: €

Gläubiger 30, Forderungen: €

Gläubiger 31, Forderungen: €

Gläubiger 32, Forderungen: €

Gläubiger 33, Forderungen: €

Gläubiger 34, Forderungen: €

Gläubiger 35, Forderungen: €

Gläubiger 36, Forderungen: €

Gläubiger 37, Forderungen: €

Gläubiger 38, Forderungen: €

Gläubiger 39, Forderungen: €

Gläubiger 40, Forderungen: €

    (Rundungsdifferenzen werden ggf. beim zuletzt notierten Gläubiger ausgeglichen.)