Arbeitslosengeld 2 - Berechnung (ab Juli 2009) Mit der Umsetzung von Hartz IV wurde 2005 die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – auch „Arbeitslosengeld II“ (ALG2) genannt.
Die Grundsicherung steht allerdings allen zur Verfügung, die mindestens drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind, also auch Erwerbstätigen mit zu geringem Einkommen.
Diese ALG2-Berechnung bietet keine Gewähr für die Korrektheit des berechneten Anspruchs!
Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.
* Zum Kinderzuschlag für mehr als 10 Kinder:
Für den Wohnanteil der Eltern beschränkt sich das Merkblatt des Bundesministeriums leider auf 5 Kinder und die Sammelanweisungen der Bundesagentur für Arbeit auf 10 Kinder.
Ich würde gern auch den Kinderzuschlag für kinderreichere Familien berücksichtigen, wenn ich die dazu notwendigen Wohnanteile in Erfahrung bringen könnte…