Arbeitslosengeld 2 - Berechnung (ab Januar 2012) – Mit Berechnung von Kinderzuschlag und Verweis zur Wohngeld-Berechnung.
Mit der Umsetzung von Hartz IV wurde 2005 die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – auch „Arbeitslosengeld 2“ (ALG2) genannt.
Diese Grundsicherung steht allerdings allen zur Verfügung, die mindestens drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind, also auch (Vollzeit-)Erwerbstätigen mit zu geringem Einkommen.
Diese ALG2-Berechnung bietet keine Gewähr für die Korrektheit des berechneten Anspruchs! Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden. Um Ihnen die Eingaben zu erleichtern werden nur Standardfälle berücksichtigt.
Zur Berechnung früherer Regelsätze tragen Sie bei Regelbedarf €345, €347, €351, €359 oder €364 ein.
Abgesehen von den beim ALG2 meist höheren Freibeträgen für Erwerbseinkommen sowie der von sonstigem Einkommen Volljähriger abgezogenen 30€-Versicherungspauschale gilt die Berechnung meist auch für Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII.
(Für die Erstellung der Statistik wird der DNS-Eintrag Ihres Internet-Providers für kurze Zeit zwischengespeichert.)