Tilgungsberechnung nach § 497 BGBGekündigte Verbraucherkredite werden nach § 497 BGB mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Eine taggenaue Berechnung der Verzugszinsen kann über diesen Zinsrechner ermittelt werden.
Mein Tilgungsrechner berücksichtigt darüber hinaus monatliche Teilzahlungen, die zunächst ggf. auf Kosten und dann auf die Hauptforderung angerechnet werden.
Die Berechnung ist nur monatsgenau und berücksichtigt Verzugszinsen ggf. nach Reduzierung der Hauptforderung für alle Berechnungsmonate.