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Tilgungsberechnung (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)

Gekündigte Verbraucherkredite werden nach § 497 BGB mit fünf Prozentpunkten (bzw. für Immobiliardarlehensverträge nach § 503 BGB mit 2,5 Prozentpunkten) über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Eine taggenaue Berechnung der Verzugszinsen kann über diesen Zinsrechner ermittelt werden.

Mein Tilgungsrechner berücksichtigt darüber hinaus monatliche Teilzahlungen, die zunächst ggf. auf Kosten und dann auf die Hauptforderung angerechnet werden.
Die Berechnung ist nur monatsgenau und kann alternativ auch für sonstige Forderungen mit vorrangiger Anrechnung auf die Verzugszinsen nach § 367 BGB durchgeführt werden.

Forderung und Tilgungsdaten

von: bis:

Berechnung nach

Kosten und Zinsen?